Rechtliches / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Level Up Agency e.K.


1. Geltungsbereich, Form


1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Level Up Agency e.K., Inhaber Lukas Bruckmann (nachfolgend „Level Up Agency e.K.“ genannt) und ihren Kunden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.
1.2 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Level Up Agency e.K. in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Level Up Agency e.K. ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Level Up Agency e.K. in Kenntnis der AGB des Kunden die vertraglich geschuldete Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Level Up Agency e.K. maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2. Vertragsabschluss


2.1 Die Angebote von Level Up Agency e.K. sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Level Up Agency e.K. dem Kunden Kataloge, sonstige Produkt- oder Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sie sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
2.2 Die Bestellung der jeweiligen Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Level Up Agency e.K. berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei Level Up Agency e.K. anzunehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Zusendung einer Bestellbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung gegenüber dem Kunden erklärt werden.
2.4 Die vorstehenden Regelungen unter dieser Ziffer gelten nicht für die Bestellung von Software über den Online-Shop von Level Up Agency e.K.. Hierbei gilt Folgendes:
2.4.1 Bestellungen über den Online-Shop dürfen ausschließlich Kunden vornehmen, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind. Mit dem Abschluss der Bestellung erklärt und versichert der Kunde, dass er Unternehmer und kein Verbraucher ist.
2.4.2 Bei Bestellungen über den Online-Shop von Level Up Agency e.K. stellt die Darstellung der Software-Produkte im Online-Shop ein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Online-Shops das gewünschte Software-Produkt über den Button „Testversion starten“ auswählen. Auf der Bestellabschlussseite erhält der Kunde eine Übersicht über das ausgewählte Produkt, die Kosten sowie von ihm angegebenen Adressdaten und die Zahlungsweise. Über den Button „Test beginnen“ nimmt der Kunde das Angebot zum Abschluss des Vertrages und dem Beginn des siebentägigen Testzeitraums des entsprechenden Software-Produktes an. Daraufhin sendet Level Up Agency e.K. dem Kunden unverzüglich eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Sofern der Kunde das Vertragsverhältnis nicht innerhalb des siebentägigen Testzeitraums gegenüber Level Up Agency e.K. kündigt, startet mit Ablauf des Testzeitraums der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software. Die Kündigung hat schriftlich oder über die entsprechende Kündigungsfunktion auf der Webseite von Level Up Agency e.K. über das Online-Konto des Kunden zu erfolgen.


3. Vertragsgegenstand und Leistungszeit


3.1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen oder sonstigen Sondervereinbarungen. ​​​​Level Up Agency e.K. ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen.
3.2 Angaben zum Leistungszeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, Level Up Agency e.K. hat einen Termin bzw. eine Frist schriftlich als verbindlich zugesagt.
3.3 Sofern Level Up Agency e.K. verbindliche Leistungszeiten aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungszeit mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, ist Level Up Agency e.K. berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Level Up Agency e.K. unverzüglich erstatten.
3.4 Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
3.5 Solange der Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Level Up Agency e.K. nicht nachkommt und/oder die vereinbarten Zahlungsbedingungen (Ziffer 5. dieser AGB) nicht einhält, kann Level Up Agency e.K. die Erbringung der Leistungen verweigern.

4. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden


4.1 Der Kunde wird Level Up Agency e.K. bei der Erbringung der Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Dem Kunden obliegt insbesondere die Bereitstellung der funktionsfähigen technischen Infrastruktur, die für die Inanspruchnahme der Leistungen von Level Up Agency e.K. erforderlich ist. Darüber hinaus wird der Kunde Level Up Agency e.K. die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten (z.B. zur beim Kunden vorhanden IT-Infrastruktur) zur Verfügung stellen sowie Level Up Agency e.K. im erforderlichen Umfang Zugriff auf seine IT-Infrastruktur ermöglichen. Soweit Level Up Agency e.K. im Rahmen der Leistungserbringung auf die Mitwirkung von anderen Dienstleistern des Kunden angewiesen ist, stellt der Kunde Level Up Agency e.K. die für die entsprechende Kommunikation erforderlichen Vertragsdaten und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, Störungen, Fehlermeldungen oder für die Leistungen von Level Up Agency e.K. relevante Änderungen im Betrieb, unverzüglich gegenüber Level Up Agency e.K. mitzuteilen.
4.3 Voraussetzung für die Leistungserbringung im Rahmen von Social Media Management und Social Media Werbeanzeigen durch Level Up Agency e.K. ist, dass der Kunde Level Up Agency e.K. bei Vertragsabschluss qualifizierte Mitarbeiter benennt, denen es ausschließlich gestattet ist, die vertragsgegenständliche Leistung bei Level Up Agency e.K. anzufordern und die befugt sind, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen, insbesondere Freigaben zu erteilen. Jede sich in diesem Zusammenhang ergebende personelle Veränderung hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Personalwechsel die Qualifikation der Mitarbeiter erhalten bzw. aufgebaut wird.
4.4 Wenn der Kunde seinen vorstehenden Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nachkommt, ruht für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtung von Level Up Agency e.K., die ohne diese Handlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann. Dadurch verursachter Mehraufwand ist Level Up Agency e.K. zusätzlich zur vereinbarten Vergütung auf der Grundlage der jeweils geltenden Stundensätze vom Kunden zu erstatten. Wenn die fehlende Mitwirkung des Kunden dazu führt, dass ggf. vereinbarte Termine der Leistungserbringung seitens Level Up Agency e.K. nicht mehr eingehalten werden können, verlieren entsprechende Terminvereinbarungen ihre Gültigkeit. In diesem Fall sind, unter Berücksichtigung der Ressourcenplanung von Level Up Agency e.K., neue Leistungstermine zu vereinbaren. Level Up Agency e.K. wird den Kunden schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung oder Nachbesserung der jeweiligen Mitwirkungspflichten auffordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist Level Up Agency e.K. berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern Level Up Agency e.K. dies zuvor mit der Nachfristsetzung schriftlich angedroht hat. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.


5. Zahlungsbedingungen


5.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Soweit dies nicht der Fall ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von Level Up Agency e.K., und zwar zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Soweit sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag nichts Abweichendes ergibt, wird die jeweils fällige Vergütung seitens Level Up Agency e.K. turnusgemäß in Rechnung gestellt. Eine vereinbarte monatliche oder jährliche Pauschalvergütung wird jeweils im Voraus zum 1. des Monats, in welchem die Leistung erbracht wird, fällig; einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden spätestens nach Erbringung der Leistung fällig.

5.3 Bei der Nutzung von Softwareprodukten von Level Up Agency e.K. fallen neben der monatlich bzw. jährlich anfallenden Vergütung zusätzliche Kosten für E-Mail-, SMS- und/oder Telefonnutzung und/oder weitere Zusatzleistungen innerhalb der Software an, wenn die im bestellten Softwareprodukt enthaltenen Credits vom Kunden überschritten werden. Die Höhe der Kosten hängt von dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Tarif des Anbieters ab.

5.4 Sofern die Parteien eine Anzahlung durch den Kunden vereinbart haben, wird diese mit Vertragsschluss fällig. Level Up Agency e.K. beginnt mit der Leistungsbringung erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Anzahlung.

5.5 Sofern die Parteien eine Zahlung per Lastschrift vereinbaren, ermächtigt der Kunde Level Up Agency e.K. beim Vertragsabschluss, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch Einzugsermächtigung von einem von ihm genannten Konto abzubuchen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Sollte die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht möglich sein oder wird die Lastschrift auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, ist Level Up Agency e.K. berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Darüber hinaus ist Level Up Agency e.K. berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 € pro Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.6 Sollte der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellte Nutzungsmöglichkeit nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die vereinbarte Vergütung nicht, es sei denn dem Kunden steht ein gesetzliches Minderungsrecht zu.
5.7 Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Level Up Agency e.K. nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von Level Up Agency e.K. steht.
5.8 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von Level Up Agency e.K. durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Level Up Agency e.K. berechtigt, eine angemessene Garantie und/oder Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist Level Up Agency e.K. nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Level Up Agency e.K. den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.


6. Vertragslaufzeit/ Kündigung


6.1 Verträge über Social Media Management sowie Verträge über Social Media Werbeanzeigen haben – soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde – eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Der jeweilige Vertrag beginnt mit rechtsverbindlichem Abschluss des Vertrages. Der jeweilige Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende Vertragslaufzeit von einer der Parteien gekündigt wird. Verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, so kann er mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
6​​.2 Bei der Buchung von Softwareprodukten über den Online-Shop von Level Up Agency e.K. hat der Kunden die Wahl zwischen einer Mindestlaufzeit von einem Monat (bei monatlicher Zahlung) oder einer Mindestlaufzeit von einem Jahr (bei jährlicher Zahlung). Die Vertragslaufzeit beginnt jeweils mit dem Ende des siebentägigen Testzeitraums. Bei einer Mindestlaufzeit von einem Monat verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Bei einer Mindestlaufzeit von einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich oder über die entsprechende Kündigungsfunktion auf der Webseite von Level Up Agency e.K. über das Online-Konto des Kunden zu erfolgen.
6.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen bleibt jedoch in allen Fällen unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Level Up Agency e.K. liegt insbesondere dann vor, wenn
(a) der Kunde mit mehr als zwei Raten ​​​​(bei monatlicher Zahlweise) oder (bei jährlicher Zahlweise) mehr als 14 Tage in Zahlungsrückstand gerät und dieser Rückstand mehr als zwei Wochen nach Zugang einer Mahnung durch Level Up Agency e.K. andauert, in welchem diese die Kündigung angedroht oder sich diese vorbehalten hat, oder
(b) der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 9.1 und 9.2 dieser AGB verstößt.

7. Zurverfügungstellung/Erstellung von Content bei Verträgen über Social Media Management


Bei Verträgen über Social Media Management wird der Content entweder vom Kunden zur Verfügung gestellt oder - bei entsprechender gesonderter Beauftragung – durch Level Up Agency e.K. erstellt.
7.1 Sofern der Kunde Level Up Agency e.K. Inhalte zur Verfügung stellt (z.B. Fotos, Videos, Grafiken oder Texte), versichert er, dass er über die erforderlichen Rechte an dem vertragsgegenständlichen Material frei von Rechten Dritter zu verfügen befugt ist. Der Kunde versichert ferner, dass die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte weder Rechte und Ansprüche Dritter noch das Gesetz verletzt. Er stellt daher Level Up Agency e.K. von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, die von Dritten wegen des vertragsgemäßen Gebrauchs dieser Rechte durch Level Up Agency e.K. erhoben werden sollten.
7.2 Sofern der Content von Level Up Agency e.K. erstellt werden soll, muss dies vom Kunden gesondert gegenüber Level Up Agency e.K. beauftragt werden. Die Erstellung des Contents durch Level Up Agency e.K. ist vom Kunden gesondert zu vergüten. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Erstellung des Contents durch Level Up Agency e.K. zu einem Stundensatz in Höhe von 120,00 € zzgl. USt. zzgl. einer ggf. anfallenden Fahrtkostenpauschale in Höhe von 1,00 € pro Kilometer.

7.3 Wenn Level Up Agency e.K. im Rahmen der Content-Erstellung in den Geschäftsräumen des Kunden Foto- und/oder Videoaufnahmen anfertigen soll, hat der Kunden dafür zu sorgen, dass Level Up Agency e.K. entsprechenden Zugang zu den Örtlichkeiten gewährt wird. Soweit Foto- und/oder Videoaufnahmen von Mitarbeitern des Kunden oder sonstigen anwesenden Personen angefertigt werden sollen, verpflichtet sich der Kunde, die rechtlich erforderlichen Einwilligung hierzu von den entsprechenden Personen einzuholen und diese bei Bedarf nachweisen zu können. Der Kunde stellt daher Level Up Agency e.K. von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, die von Dritten im Zusammenhang mit der Anfertigung von Foto- und/oder Videoaufnahmen durch Level Up Agency e.K. erhoben werden sollten.
7.4 Unabhängig davon, ob der Content vom Kunde zur Verfügung gestellt oder von Level Up Agency e.K. erstellt wird, muss der entsprechende Content vor der Veröffentlichung durch Level Up Agency e.K. über die Social Media Kanäle vom Kunden schriftlich ausdrücklich freigegeben werden. Soweit nichts anderes vereinbart wird, muss die Veröffentlichung des Contents innerhalb von 3 Tagen nach Zurverfügungstellung des Entwurfs vom Kunden freigegeben werden. Wenn der Kunde die Entwürfe nicht innerhalb dieser Frist schriftlich freigibt, hat er kein Recht darauf, dass der von Level Up Agency e.K. mit dem Content eingeplante Post nachgeholt wird. Der entsprechende Post verfällt und es wird mit dem nächsten von Level Up Agency e.K. eingeplanten Post weiter gemacht.


8. Zurverfügungstellung der Softwareprodukte/Nutzungsrechte


8.1 Soweit der Kunde Softwareprodukte über den Online-Shop von Level Up Agency e.K. bucht, stellt Level Up Agency e.K. dem Kunden für die Dauer des Vertrages die entsprechende Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Level Up Agency e.K. die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
8.2 Level Up Agency e.K. räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software im in dem gebuchten Umfang während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
8.3 Die zulässige Nutzung umfasst das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem von Level Up Agency e.K. zur Verfügung gestellten Server, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach der Beschreibung in dem jeweiligen Angebot. Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
8.4 Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird Level Up Agency e.K. die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
8.5 Bei Fremdsoftware richtet sich die Berechtigung nach den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Fremdanbieters, welche vom Kunden zwingend einzuhalten sind.
8.6 Level Up Agency e.K. überlässt dem Kunden im Zusammenhang mit der Softwarenutzung Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.
8.7 Level Up Agency e.K. trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
8.8 Level Up Agency e.K. gewährleistet die Verfügbarkeit des Software-Dienstes zu mindestens 99% (neunundneunzig Prozent) auf Jahresbasis. Der Software-Dienst wird dabei nicht als unverfügbar gesehen, wenn die Nicht-Verfügbarkeit teilweise oder gänzlich verursacht wird durch:
a) die eigenen Handlungen oder Nachlässigkeit auf Seiten des Kunden;
b) die Internetverbindung des Kunden;
c) geplante Wartungstermine, über die der Kunde sieben (7) Tage zuvor in Kenntnis gesetzt wird;
d) Funktionsstörungen vorgelagerter Anbieter, die bspw. durch Stromunterbrechungen, Netzwerkstörungen, Feuer oder andere ähnliche Umstände verursacht werden.
Die Protokolldaten von Level Up Agency e.K. sind, außer bei Gegenbeweis, für die Feststellung des Verfügbarkeitsgrads des Software-Dienstes maßgeblich.
8.9 Level Up Agency e.K. ist berechtigt, die Software auf neuere Versionen zu aktualisieren, wenn Level Up Agency e.K. dies für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Software-Dienstes als notwendig erachtet.
8.10 Level Up Agency e.K. gibt keine Garantie dafür ab, dass die Software frei von Fehlern ist und störungsfrei funktioniert.
8.11 Der Kunde ist verpflichtet, Fehler oder Unrichtigkeiten unmittelbar, aber nicht später als 2 (zwei) Wochen nach deren Entdeckung schriftlich oder in Textform mit Beschreibung der Mängel mitzuteilen.
8.12 Nach Empfang der Mitteilung bemüht sich Level Up Agency e.K. auf angemessene Weise, die Fehler oder Unrichtigkeiten (so schnell wie vernünftigerweise möglich) zu untersuchen und abzustellen. Wenn der mitgeteilte Fehler oder die mitgeteilte Unrichtigkeit nicht gefunden werden kann, so stellt Level Up Agency e.K. dem Kunden die Kosten für die Untersuchung des Fehlers separat in Rechnung.


9. Pflichten des Kunden bei der Nutzung von Softwareprodukten


9.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Level Up Agency e.K. ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und oder sonstige Dritte Level Up Agency e.K. davon in Kenntnis setzen. Level Up Agency e.K. hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Für den Fall, dass Leistungen von Level Up Agency e.K. im Rahmen von SaaS Dienstleistungen von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallenden Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
9.4 Unbeschadet der Verpflichtung von Level Up Agency e.K. zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Ein-gabe und Pflege zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädlichen Komponenten zu prüfen und hierzu den Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle Kennwörter, die für den Zugriff auf die SaaS-Dienste verwendet werden, regelmäßig zu ändern. Wird dem Kunden bekannt, dass ein unbefugter Dritter von einem Kennwort Kenntnis erhalten hat, muss der Kunde Level Up Agency e.K. unverzüglich darüber informieren und das Kennwort sofort ändern.
9.7 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Level Up Agency e.K. hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
9.8 Level Up Agency e.K. haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde eigene Apps oder Apps von Drittanbietern einspielt, die nicht zuvor schriftlich von Level Up Agency e.K. freigegeben wurden.


10. Haftung von Level Up Agency e.K.


10.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Level Up Agency e.K. bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haftet Level Up Agency e.K. – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Level Up Agency e.K., vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Level Up Agency e.K. jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3 Die sich aus 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Level Up Agency e.K. nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habt. Sie gelten nicht, soweit Level Up Agency e.K. einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Für den Verlust von Daten haftet Level Up Agency e.K. insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.5 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Webseite oder des Social-Media-Kanals des Kunden, den dieser dort eingestellt oder Level Up Agency e.K. zur Einstellung zur Verfügung gestellt hat, trägt ausschließlich der Kunde.


11. Vertraulichkeit


11.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
11.2 Die Parteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen.
11.3 Von der Geheimhaltungspflicht in Abs. 2 ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
11.4 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.


12. Rechtswahl und Gerichtsstand


12.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Level Up Agency e.K. und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Level Up Agency e.K..
12.3 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Level Up Agency e.K.. Level Up Agency e.K. ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


13. Schlussbestimmungen


13.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Level Up Agency e.K. auf Dritte übertragen.
13.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.

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